Überlegen Sie, in Ihrem Haus einen Treppenlift, Rollstuhlaufzüge oder zu installieren? In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Subventionen und Zuschüsse. Denn die verschiedenen Behörden in Flandern unterstützen Initiativen, die ein längeres Wohnen im eigenen Heim ermöglichen. Darüber hinaus haben Behinderte Anspruch auf einen Zuschuss von der Dienststelle für Personen mit Behinderung.
1. Flämischer Umbauzuschuss für Ältere
Installieren Sie einen Personenaufzüge, Rollstuhlaufzüge oder Treppenlift, um länger in Ihrem eigenen Haus wohnen zu können? Dann haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf einen Umbauzuschuss von der Flämischen Regierung. ZZED Lift Solutions gibt Ihnen gern einen Überblick über die wichtigsten Kriterien:p>
Für wen?
Für Senioren 65+ mit oder ohne Behinderung, die zum Zeitpunkt des Antrags als Eigentümer oder Mieter (mit einem Mietvertrag von mindestens 3 Jahren) in einem umgebauten Haus wohnen.
Wer kann denn Auftrag stellen?
Personen ab 65;
Personen, bei denen ein Senior 65+ wohnt;
der Vermieter des Hauses, das der Senior 65+ mietet (unter der Voraussetzung, dass der Vermieter mit einem sozialen Mietbüro einen Mietvertrag von mindestens 9 Jahren abgeschlossen hat).
Was sind die Bedingungen?
- Die Person, die den Zuschuss erhalten soll, muss mindestens 65 Jahre alt sein.
- Das jährlich zu versteuernde Einkommen der Person, die den Zuschuss erhalten soll, darf nicht höher als 29 000 Euro betragen (dieser Höchstbetrag darf um 1510 Euro pro Person erhöht werden).
- Das umgebaute Haus muss der Hauptwohnsitz der Person sein, die den Zuschuss erhalten soll.
- Die Kosten für die Umbauarbeiten müssen mindestens 1200 Euro betragen.
Wie hoch ist der Flämische Umbauzuschuss?
Der Umbauzuschuss beträgt 50 % des Betrages der genehmigten Rechnungen, inklusive MwSt, bis maximal 1250 Euro.
Lesen Sie hier weitere Informationen zum Flämischen Umbauzuschuss ;
2. Dienstelle für Personen mit Behinderung
Haben Sie vor Ihrem 65. Geburtstag eine Registrierungsnummer bei der “Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap” (VAPH = Flämische Gesellschaft für Menschen mit Behinderung)? Dann können Sie für den Maximalzuschuss in Betracht kommen. Die VAPH überprüft jeden Antrag individuell.
Lesen Sie hier nähere Informationen zu dieser Vergütung;
3. Andere Zuschüsse und Prämien
Einige provinzielle und lokale Behörden zahlen auch Subventionen für den Einbau eines Rollstuhlaufzüges, Personenaufzüges oder Treppenlifts. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Gemeinde, Stadt oder Provinz..
Möchten Sie auch von den Subventionen für Ihren Treppenlift profitieren? Dann kontaktieren Sie ZZED Lift Solutions, um mehr darüber zu erfahren. .